Verflochtene Fäden: Die undurchsichtige Eigentümerwelt des deutschen Radios
Von NS-Propaganda zur Verlagshybris – wie Geschichte die heutige Radiolandschaft prägt
Wer heute versucht herauszufinden, wem ein bestimmter privater Radiosender gehört, landet schnell in einem Dickicht aus GmbHs, Kommanditgesellschaften, Beteiligungsgesellschaften und Verlagskonsortien. Hinter scheinbar lokalen Marken wie „NRW1“, „Radio Regenbogen“ oder „104.6 RTL“ stehen Unternehmensgruppen, die sich quer durch die Republik und teilweise über Mediengattungen hinweg vernetzen. Die Antenne-Bayern-Gruppe bündelt etwa mehrere Radiomarken von “Antenne Bayern“ über die bundesweite „Rock Antenne“ bis hin zu regionalen Ablegern, während Regiocast mit „Radio Bob“ oder „sunshine live“ bundesweite Spartenprogramme prägt. Gleichzeitig mischen klassische Zeitungshäuser wie Burda, Madsack oder Funke mit – oft über verschachtelte Minderheitsbeteiligungen, die in keinem Impressum auftauchen.
Was nach betriebswirtschaftlicher Feinmechanik aussieht, ist in Wahrheit das Ergebnis einer politischen Lehre: Aus der Erfahrung der Weimarer Republik und der NS-Diktatur sollte der Rundfunk in Deutschland nie wieder in einer Hand konzentriert sein. Der Preis dieser Vielfaltssicherung ist eine Eigentümerstruktur, die selbst Fachleute nur mithilfe zahlreicher Handelsregisterauszüge zuverlässig entschlüsseln können. Die politisch gewollte Fragmentierung trifft auf marktwirtschaftliche Konsolidierung – und erzeugt ein System, in dem formale Vielfalt mitunter neben realer Meinungsmacht existiert.
Die komplexe Eigentümerlandschaft des deutschen Radios ist kein Zufall, sondern historisch gewachsen und politisch gewollt. Aus der NS-Zeit stammt der Grundimpuls maximaler Dezentralisierung, die Nachkriegsordnung verankerte den Rundfunk im Föderalismus, das duale System öffnete ihn für private Anbieter – und der Regulierungsrahmen versuchte, politische Einflussnahme durch Verlage und Konzerne gleichzeitig zu begrenzen und zu integrieren. Heute treffen diese historischen Schichten auf die Dynamik eines digitalisierten Audiomarkts, in dem DAB+, Streaming und Podcasts neue Bündelungen von Reichweiten ermöglichen, während das Recht noch weitgehend in der Logik klassischer UKW-Frequenzen denkt.
Um diese Gemengelage zu verstehen, lohnt ein Blick zurück: von der frühen Zentralisierung in der Weimarer Republik über die totale Gleichschaltung im „Großdeutschen Rundfunk“, den föderalen Neustart nach 1945 und die juristisch erkämpfte Einführung des privaten Rundfunks bis hin zur heutigen, von Landesmedienanstalten und KEK beaufsichtigten Radiolandschaft. Erst vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum es 2025 rund 330 private Radiosender und zusätzlich etwa 74 öffentlich-rechtliche Programme gibt – und gleichzeitig einige wenige Unternehmensgruppen im Zentrum der Besitznetze stehen.
Von Zentralisierung zur Dezentralisierung
Der deutsche Rundfunk entsteht in den 1920er Jahren deutlich zentraler organisiert, als man es aus heutiger Sicht erwarten würde. 1925 wird mit der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG) eine Dachorganisation geschaffen, die alle regionalen Rundfunkgesellschaften zusammenführt. Die Rundfunkordnung schreibt der Deutschen Reichspost dabei eine Mehrheitsrolle zu: Sie soll 51 Prozent der RRG-Anteile halten, und 1926 übertragen die regionalen Gesellschaften ihr diese Mehrheit tatsächlich. Damit kontrolliert die Reichspost über die RRG das Stimmrecht im gesamten Rundfunk. Bis Ende der 1920er Jahre liegt der staatliche Einfluss in den angeschlossenen Gesellschaften bei weit über 60 Prozent – föderale Strukturen existieren zwar, werden politisch jedoch klar überlagert.
Die Rundfunkordnung von 1932 verschiebt das System endgültig in Richtung Staatsrundfunk: Private Minderheitseigner werden herausgedrängt, die regionalen Gesellschaften in öffentlich-rechtliche GmbHs umgewandelt. De facto ist der Rundfunk damit bereits vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten weitgehend verstaatlicht – eine Voraussetzung dafür, dass die neue Regierung das Medium so schnell gleichschalten kann.
Goebbels’ „allermodernstes Massenbeeinflussungsinstrument“
Nach 1933 wird der Rundfunk zum zentralen Propagandainstrument des Regimes. Propagandaminister Joseph Goebbels bezeichnet ihn als „allermodernstes und allerwichtigstes Massenbeeinflussungsinstrument, das es überhaupt gibt“ und prognostiziert, der Rundfunk werde langfristig die Zeitung verdrängen. Mit dem „Volksempfänger“, einem bewusst billig gehaltenen Radiogerät zum Preis von 76 Reichsmark, soll „ganz Deutschland den Führer hören“. Das Programm wird unter dem Label „Großdeutscher Rundfunk“ zentral aus dem Propagandaministerium gesteuert, regionale Eigenständigkeit verschwindet.
Der Rundfunk wird zum Negativbeispiel für eine extrem konzentrierte Medieneigentums- und Machtstruktur.
Föderaler Neustart und ARD-Gründung
Die alliierten Siegermächte ziehen aus dieser Erfahrung eine klare Konsequenz: Der Rundfunk soll dezentral, staatsfern und regional verankert sein. In den Besatzungszonen entstehen neue Anstalten, die nicht mehr als staatliche Behörden, sondern als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert sind. 1950 schließen sich sechs Landesrundfunkanstalten zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammen.
Die Alliierten legen Wert auf eine klare Trennung von Staat und Rundfunkverwaltung – die Anstalten erhalten eigene Gremien, in denen gesellschaftliche Gruppen vertreten sind. Der Hörfunk bleibt regional organisiert, nationale Strukturen werden bewusst begrenzt.
Die föderale Neuordnung wird 1961 verfassungsrechtlich verankert. Das Bundesverfassungsgericht stoppt in seinem ersten Rundfunkurteil die Pläne von Bundeskanzler Konrad Adenauer für eine bundeseigene Fernsehanstalt und formuliert den bis heute gültigen Leitsatz, der Rundfunk dürfe „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert“ werden. Damit wird klar: Weder Regierung noch einzelne Parteien oder Konzerne dürfen den Rundfunk dominieren.
Das duale System und der Verlagskompromiss
Erst Anfang der 1980er Jahre öffnet sich das bis dahin öffentlich-rechtlich monopolisierte System für private Anbieter. Mit dem Start der Kabelpilotprojekte 1984 und den ersten landesrechtlichen Öffnungen entstehen in mehreren Bundesländern private Hörfunkangebote. Frühe Beispiele sind lokale Versuchsprogramme wie „Radio Weinstraße“ in Rheinland-Pfalz oder „Musikwelle Süd“ in Baden-Württemberg, ehe landesweite Privatfunkprojekte wie Radio Schleswig-Holstein (R.SH), radio ffn oder Hit Radio FFH den Markt strukturieren.
Zunächst sind die großen Zeitungshäuser entschiedene Gegner des dualen Systems. Sie fürchten um ihre Werbeeinnahmen, wenn Radio und später Fernsehen als zusätzliche Werbeträger auftreten. Politisch gelingt der Einstieg des Privatfunks nur, weil die Länder einen Kompromiss schmieden: Die Verlage erhalten über Beteiligungen einen privilegierten Zugang zum privat organisierten Rundfunk, sollen aber zugleich als Garanten publizistischer Vielfalt dienen.
Typisch ist das Modell in Schleswig-Holstein: Beim Start von (R.SH) sitzen mehrere regionale Verlage im Gesellschafterkreis, beworben als „Radio für Schleswig-Holstein – die Zeitung zum Hören“. In Hessen entsteht Hit Radio FFH im Konsortium mehrerer Dutzend Verlage. Auch radio ffn in Niedersachsen hat von Beginn an eine starke Verlagssäule. Die politische Botschaft: Kein rein industrielles Medienkonglomerat, sondern ein breiter Zusammenschluss regional verwurzelter Pressehäuser.
Regulatorik: Landesmedienanstalten und KEK
Um diese Konstruktion zu beaufsichtigen, schaffen die Länder eine parallele Aufsichtsstruktur: 14 Landesmedienanstalten (für 16 Bundesländer) vergeben Lizenzen, kontrollieren Programm- und Werberegeln und überwachen Beteiligungsveränderungen bei privaten Anbietern. Sie finanzieren sich überwiegend aus einem Teil des Rundfunkbeitrags und – in kleinerem Umfang – aus Gebühren und Entgelten der privaten Anbieter.
Für bundesweite Konzentrationsfragen wird 1997 die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) eingerichtet. Sie besteht aus sechs unabhängigen Sachverständigen und sechs Vertretern der Landesmedienanstalten, prüft vor allem die Beteiligungsverhältnisse im bundesweiten Fernsehen und entwickelt Kriterien für Meinungskonzentration – etwa die 30-Prozent-Grenze beim Zuschaueranteil. Im Radiobereich bleibt die Konzentrationskontrolle formal bei den Landesmedienanstalten.
Die Landesmedienanstalten achten bei der Lizenzvergabe auch heute noch auf vielfältige Eigentümerstrukturen. Oftmals müssen mehrere Gesellschafter – vorwiegend regionale Zeitungsverlage und Medienfirmen – beteiligt sein, um marktbeherrschende Positionen auszuschließen. Die KEK prüft Konzentrationsgrenzen bei Zulassungen und Beteiligungsänderungen.
Die undurchsichtige Realität: Große Player und Verschachtelungen
Der deutsche Radiomarkt ist formal vielfältig: Laut agma gab es im Juli 2024 rund 330 private Radiosender sowie etwa 74 Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ökonomisch spielt der private Hörfunk mit einem Werbeumsatz von grob 600 Millionen Euro jährlich eine stabile, aber im Vergleich zum Fernsehen kleinere Rolle. Eigentumsseitig ist der Markt dagegen erstaunlich kleinteilig: Rund 600 verschiedene Gesellschafter sind an lokalen und landesweiten Privatradios beteiligt – von großen Medienkonzernen über regionale Verlage bis hin zu Einzelpersonen.
Diese Kombination aus vielen Sendern und vielen Gesellschaftern wird oft als „Binnenpluralität“ beschrieben: Vielfalt soll nicht nur zwischen Anbietern, sondern auch innerhalb der Gesellschafterkreise abgesichert werden. In der Praxis führt das zu Beteiligungsnetzen, in denen sich Verlage, Spezialholdings und teilweise auch politische Akteure an unterschiedlichen Stellen wiederfinden.
Wenige Top-Player im deutschen Privatradio
Die größte private Radiogruppe ist RTL Radio Deutschland. Sie hält Beteiligungen an insgesamt 29 Livestationen und prägt damit vor allem den urbanen Radiomarkt. Zu den wichtigsten Marken zählen „104.6 RTL“ und „105’5 Spreeradio“, ergänzt um zahlreiche lokale und regionale Programme.
Ebenfalls zu den Schwergewichten gehört Regiocast, ein Netzwerk privater Sender mit Schwerpunkt in Mittel- und Norddeutschland. Regiocast ist zugleich ein reichweitenstarker nationaler Player, der über Marken wie „Radio Bob“, „sunshine live“ und „barba radio“ bundesweite Hörerschaften erreicht.
BurdaBroadcast, die Radiosparte von Hubert Burda Media, verfolgt ein breit gestreutes Beteiligungsmodell. Mit mehr als 30 direkten und indirekten Engagements – überwiegend als Minderheitsanteile – ist Burda an zahlreichen regionalen und landesweiten Veranstaltern beteiligt. Zu den prominentesten Marken zählen „Hitradio FFH“, „Radio Arabella“, „BB Radio“ und „Ostseewelle“.
Auch die Medien Union und weitere regionale Verlagsgruppen spielen eine zentrale Rolle, vor allem im Südwesten Deutschlands. Über komplexe Holdingstrukturen halten sie Beteiligungen an reichweitenstarken Bereichssendern wie „Radio Regenbogen“, „die neue Welle“ und „Antenne 1“.
Darüber hinaus engagieren sich Verlagsgruppen wie Madsack und Funke an verschiedenen Lokal- und Landesprogrammen. Ihre Beteiligungen laufen häufig über Konsortien oder spezialisierte Beteiligungsgesellschaften und erstrecken sich von großen Landesprogrammen wie „radio ffn“ bis hin zu Sendern wie „Radio 21“ sowie zahlreichen lokalen Stationen.
Politische Akteure treten vor allem über Beteiligungsgesellschaften auf: Die SPD-eigene DDVG ist unter anderem an Regionalzeitungen beteiligt, die ihrerseits in Gesellschafterkreisen von Privatradios auftauchen können – ohne dass die Partei selbst als Rundfunkeigner in Erscheinung tritt.
Die Eigentumsverhältnisse folgen dabei einigen wiederkehrenden Mustern:
- Direkte Minderheitsbeteiligungen
Verlage oder Medienhäuser halten Anteile von meist 5 bis 49 Prozent an einer Programmanbieter-GmbH. Beispiel: Verlag A hält 20 Prozent an einem regionalen Sender, teilt sich die Kontrolle aber mit anderen Verlagen und Einzelgesellschaftern.
- Mehrstufige Holdingstrukturen
Beteiligungen laufen über mehrere Zwischengesellschaften. So können etwa eine Verlagsgruppe, eine Radiobeteiligungsgesellschaft und eine regionale Holding hinter einer Sender-GmbH stehen. Entscheidungen werden dann in Gesellschafterversammlungen getroffen.
- Beteiligungsbündel einer Radiogruppe
Spezialisierte Radiounternehmen bündeln Beteiligungen an mehreren Programmen und Marken in einem Portfolio. Die Programmstrategie wird konzernweit koordiniert, während die einzelnen Sender formal eigene Gesellschaften bleiben.
- Gemeinsame Technologie- und Vermarktungsholdings
Über Joint Ventures – etwa für Adtech, Streaming oder Vermarktung – entstehen zusätzliche Verflechtungen, die zwar nicht immer direkt Programme halten, aber zentrale Infrastruktur kontrollieren. Ein Beispiel ist die Technologieholding RCTL von RTL Radio Deutschland und Regiocast.
Schutzschild gegen Monopole
Die formale Vielfalt der Programme steht damit einer stark verdichteten Eigentümerlandschaft gegenüber, in der einige Gruppen über direkte oder indirekte Beteiligungen einen erheblichen Teil der privaten Radioreichweite beeinflussen.
Aus Sicht der Verfassungsgeschichte ist das Modell ein Erfolg. Die Kombination aus föderalem öffentlich-rechtlichem Rundfunk und fragmentiertem Privatradiomarkt hat verhindert, dass eine einzelne staatliche oder private Instanz eine Monopolstellung wie in der NS-Zeit erlangen konnte. Die Vielzahl an Lizenzen, Gesellschaftern und Programmen erschwert die Konzentration von Meinungsmacht erheblich. Die KEK und die Landesmedienanstalten fungieren als zusätzliche Sicherungsmechanismen.
Für die Hörer bedeutet das: In fast allen Regionen gibt es eine Auswahl zwischen mehreren öffentlich-rechtlichen Wellen, landesweiten Privatsendern und lokalen Programmen – ergänzt um bundesweite Spartenangebote via DAB+.
Intransparenz und versteckte Meinungsmacht
Die Kehrseite dieser Konstruktion ist ihre Intransparenz. Die Beteiligungsverhältnisse sind zwar formal über Zulassungsentscheidungen und KEK-Unterlagen nachvollziehbar, für die Allgemeinheit jedoch praktisch kaum zugänglich und für den Laien auch nicht zu durchschauen. Viele Analysen basieren auf Selbstauskünften der Unternehmen; systematische, leicht zugängliche Register fehlen. Projekte wie der Media Ownership Monitor oder einzelne Landesmedienanstalten leisten hier Pionierarbeit, um das zu ändern, stoßen dabei aber an Kapazitätsgrenzen.
Zugleich führt die Verlagsbeteiligung zu crossmedialen Verflechtungen: Zeitungshäuser, die sich im Rundfunk- und Onlinebereich engagieren, bündeln publizistische Ressourcen und Werbeinventar. Wo mehrere Lokalradios, Anzeigenblätter und Tageszeitungen in einer Region von denselben Eigentümergruppen kontrolliert werden, stellt sich die Frage, ob formale Binnenpluralität im Gesellschafterkreis tatsächlich zu unterschiedlichen publizistischen Linien führt – oder ob die Eigentümerinteressen letztlich die Themenagenda prägen.
Mehr Licht ins Beteiligungsdickicht
Das deutsche Modell vermeidet die gröbsten Formen von Monopolmacht, produziert aber eine Grauzone zwischen formalem Pluralismus und faktischer Konzentration. Einige wenige Gruppen – RTL Radio Deutschland, Antenne-Bayern-Gruppe, Regiocast, große Verlagshäuser – bilden die Knotenpunkte eines Netzes, das ohne Spezialkenntnisse kaum zu überblicken ist. Die historische Lehre aus der NS-Zeit ist im Rechtsrahmen verankert, die marktwirtschaftliche Dynamik hat jedoch neue Steuerungsprobleme geschaffen.
Die Eigentümerstruktur des deutschen Radios ist ein Kind der Geschichte. Aus der Erfahrung totalitärer Gleichschaltung erwuchs ein System, das staatliche Kontrolle minimieren und gesellschaftliche Vielfalt maximieren sollte. Föderale Rundfunkanstalten, strenge Verfassungsrechtsprechung, Landesmedienanstalten und KEK bilden den normativen Rahmen, in dem sich der private Hörfunk seit den 1980er Jahren entwickeln konnte. Das Ergebnis ist eine Radiolandschaft mit hunderten Programmen und hunderten Gesellschaftern – und einigen wenigen Gruppen, in deren Beteiligungsketten sich viele dieser Programme wiederfinden.
Diese Komplexität ist ambivalent. Sie schützt vor der Wiederkehr eines zentralistischen Staatsrundfunks, erschwert aber zugleich die demokratische Kontrolle wirtschaftlicher Meinungsmacht. Wo Eigentumsverhältnisse über mehrere Ebenen gestreut und in Beteiligungsberichte ausgelagert werden, verlieren Hörer den Überblick darüber, wer hinter „ihrem“ Sender steht. Gerade in einer Zeit, in der Audio über UKW, DAB+, Streaming und Podcasts immer stärker verschmilzt, wird die Frage nach Transparenz drängender.
So bleibt es engagierten Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten überlassen, dieses Problem zu benennen und das Dickicht zu lichten. Wer verstehen will, wem das deutsche Radio gehört, kann in den Datenbanken der KEK oder des Media Ownership Monitors recherchieren – und wird dabei immer wieder auf dieselben Knoten eines insgesamt verworrenen Geflechts stoßen.
