Geschichte

Bereits  etwa ab dem Jahr 1500 verbreiteten sich gedruckte Flugblätter und Zeitungen im deutschsprachigen Raum und erschienen teilweise sogar schon periodisch. Die Etablierung von Massenmedien allerdings nahm erst im 19. Jahrhundert wirklich Fahrt auf. Das lag zum einen an technischen Innovationen in der Drucktechnik – viel wichtiger aber war die Aufhebung staatlicher Regulierungen. Bis zur Verabschiedung des sogenannten Reichspressegesetztes 1874 konnten Verlage grundsätzlich nur mit staatlicher Erlaubnis publizieren – und das ebenso wie bei Büchern ausschließlich unter Vorbehalt der Vorzensur. Außerdem war die einzige Einnahmequelle der Verkauf, denn der Staat behielt sich ein Monopol auf das Schalten von Anzeigen vor. Mit dem neuen Gesetz verbriefte das damals rund drei Jahre alte Deutsche Kaiserreich erstmals die Unabhängigkeit der Presse vom Staat. 

Staatsmedium Rundfunk

Der Rundfunk war mit der Entwicklung von Radioübertragungen von Beginn an nicht nur unter staatlicher Kontrolle, sondern sogar in dessen Hand. Anfängliche gesetzliche Regelungen, die für Telegrafenübertragungen ein staatliches Monopol bestimmten, wurden auf den entstehenden Hörfunk ausgeweitet. Nach anfänglich noch geöffneten Einfallstoren für eine Art Guerillia-Rundfunk wurde 1919 festgeschrieben, dass nur das Deutsche Reich (umgangssprachlich für diese Zeit „Weimarer Republik“) Anlagen zum Senden und Empfangen einrichten und betreiben darf. Nachdem von 1922 bis 1923 kurzzeitig das Empfangen von Rundfunk für Privatpersonen verboten war, wurde die Nutzung ab 1923 erlaubt und eine Rundfunkgebühr eingeführt. Wer eine Genehmigung zum Empfang von Rundfunksendungen erhalten wollte – und das waren bis Ende 1923 exakt 467 Personen – musste 25 Mark pro Jahr entrichten. 

In den Folgejahren diversifizierten sich sowohl die Zahl der Sender als auch das inhaltliche Angebot, doch blieb der Betrieb stets in Staatshand bzw. bei staatlichen oder staatlich beauftragten Unternehmen. Anfang der 1930er-Jahre wurden die Sender inhaltlich kurzzeitig freier, 1932 allerdings folgte eine staatliche Kehrtwende, das Radio wurde zum Staatsmedium umgebaut. Die Rundfunkgesellschaften wurden wieder vollends verstaatlicht und zentral kontrolliert. Mit der sogenannten ‘Machtergreifung’ der Nationalsozialisten 1933 ging der Rundfunk vollends in die Hand der Regierung über und wurde zu deren Organ.

Gleichschaltung der Presse

Ebenso wie der Hörfunk fiel auch die Presse ab 1933 in den Machtbereich des Reichspropagandaministeriums. Mit der sogenannten Gleichschaltung der Presse wurden Zeitungen per Gesetz zu „Trägern öffentlicher Aufgaben“, wurden also inhaltlich gelenkt und zensiert – das vorläufige Ende der Pressefreiheit und der privatwirtschaftlichen Presse. Denn: Es gab zwar bis zum Ende der NS-Herrschaft weiterhin Zeitungen und Verlage in privatwirtschaftlichem Besitz, die Regierung sicherte sich allerdings per Gesetz zu, Zeitungen und Verlage ohne Entschädigungsansprüche enteignen zu können. Von diesem Recht machte sie vielfach Gebrauch, viele Medienunternehmer verkauften ihre Anteile zudem. So kontrollierte die regierende NSDAP 1944 mehr als ein Drittel aller deutscher Zeitungen und mit ihnen mehr als 80 Prozent der täglichen Auflage. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs und der NS-Herrschaft sank die Zahl der deutschen Tageszeitungen um rund 80 Prozent auf etwas weniger als 1000, bevor die deutsche Presselandschaft mit der beginnenden alliierten Besatzung vollends zum Erliegen kam.

Neustart unter alliierter Aufsicht

Nachdem die Alliierten in der britischen, US-amerikanischen und französischen Besatzungszone alle deutschen Medien verboten und bisherigen Journalisten wie Verlegern Berufsverbote erteilt hatten (die nicht unbedingt mit voller Konsequenz durchgesetzt wurden), wurden ab 1945 Genehmigungen zur Neugründung von Presseerzeugnissen, sogenannten Lizenzzeitungen, vergeben. Zwischen 1945 und 1947 wurden sieben große Zeitungen bzw. Verlagshäuser gegründet, die bis heute die deutsche Presselandschaft prägen:

  • Die erste US-Lizenz erhielt die Frankfurter Rundschau am 1. August 1945
  • Die erste britische Lizenz erhielten am 27. Juni 1945 die Aachener Nachrichten
  • Am 27. September 1945 wurde der erste Tagesspiegel veröffentlicht
  • 1946 gründeten Axel und Hinrich Springer den Axel Springer Verlag, erste Publikation war die Hör zu
  • Am 21. Februar 1946 erschien die erste Ausgabe der Wochenzeitung Die Zeit
  • Seit dem 10. Mai 1946 gab es Die Wirtschaftszeitung (später Deutsche Zeitung und Wirtschaftszeitung, heute Christ und Welt)
  • Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel wird seit dem 4. Januar 1947 herausgegeben

Noch schneller als die gedruckte Presse meldete sich in den westlichen Besatzungszonen der Rundfunk zurück. 1945 startete der Nordwestdeutsche Rundfunk als Sender für die britische Besatzungszone seinen Betrieb. Auch in den übrigen – auch der sowjetischen – Besatzungszonen nahmen Rundfunkanstalten unter alliierte Kontrolle ihren Betrieb (wieder) auf. 

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) 1949 wurde dort im gleichen Jahr die sogenannte Generallizenz erteilt, durch die fortan jeder eine Zeitung gründen konnte. Außerdem entstand aus dem Zusammenschluss von Deutschem Pressedienst, Süddeutscher Nachrichtenagentur und Deutscher Nachrichtenagentur die Deutsche Presseagentur, die bis heute größte deutsche Nachrichtenagentur.

In der sowjetischen Besatzungszone wurden alle bestehenden Verlage enteignet. 1945 die Heeresgruppenzeitung der Roten Armee, die bis heute existierende Berliner Zeitung, an die Stadt Berlin übergeben. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war die Presse – anders als in der BRD – staatlicher Normierung unterworfen. Diese wurde sichergestellt, indem die Zustellung von Zeitungen ausschließlich über den staatlichen Postvertrieb organisiert war.

Privater Rundfunk und Wiedervereinigung

Während der Radio- und Fernseh-Rundfunk in der DDR bis zu ihrem Ende exklusiv staatlich kontrolliert blieb, gab es in der BRD ab Mitte der 1980er-Jahre ein sogenanntes duales Rundfunksystem, also erstmals auch privat neben öffentlich-rechtlichen Sendern. Anfang der 1980er-Jahre hatte das Bundesverfassungsgericht den privaten Rundfunk in einem Urteil für zulässig erklärt. Nach der Wiedervereinigung 1990 entstanden schließlich auch in Ostdeutschland private Radiosender, private TV-Sender weiteten ihr Sendegebiet aus. Die öffentlich-rechtlichen Sender wurden in das entsprechende System der BRD eingehegt. 

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