Das politische System und seine Auswirkungen auf die Medienlandschaft in Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine föderal organisierte parlamentarische Demokratie inmitten Europas. Sie ist das bevölkerungsreichste Mitglied der Europäischen Union (EU) sowie Mitglied der NATO und weiterer internationaler Gemeinschaften und Allianzen. Wenngleich der Bundeskanzler als Chef der Bundesregierung der wohl bekannteste Vertreter des Staates ist, ist der Bundespräsident, der formal nur über wenige Rechte verfügt, Staatsoberhaupt. Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990, bei der die Gebiete der ehemaligen Deutschen Demokratische Republik (DDR) der Bundesrepublik Deutschland beigetreten sind, besteht diese aus 16 Bundesländern. Der Staat ist föderal organisiert mit 16 eigenen Landeshauptstädten, -parlamenten und -regierungen.
Die EU spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung der Medienlandschaft in Deutschland, insbesondere durch Richtlinien und Verordnungen wie die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMSD), den Digital Services Act (DSA), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den European Media Freedom Act (EMFA). Die AVMSD zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den Medienpluralismus zu sichern, während der DSA einen sicheren digitalen Raum fördert, indem er Plattformen reguliert. Die DSGVO harmonisiert den Datenschutz in der EU und hat weitreichende Auswirkungen auf die Medienbranche. Der EMFA schützt die Medienfreiheit und den Pluralismus, indem er sicherstellt, dass Medien ohne ungebührlichen Druck arbeiten können. Deutschland hat aktiv an der Gestaltung und Umsetzung dieser Regelungen mitgewirkt, um einen harmonisierten und sicheren Medienraum in Europa zu fördern.
Dreh- und Angelpunkt der bundesdeutschen Politik ist jedoch die Hauptstadt Berlin, zugleich Landeshauptstadt des Bundeslandes Berlin. Die Verfassungsorgane, das Parlament, der Deutsche Bundestag, und die gemeinsame Kammer der Bundesländer, der Bundesrat, (beide Legislative) wie auch die Bundesregierung (Exekutive) und der Bundespräsident sitzen in Berlin. Einzig das Bundesverfassungsgericht (Judikative) hat seinen Sitz in Karlsruhe. Zahlreiche Ministerien, ebenso wie der Bundespräsident als nicht direkt gewähltes Staatsoberhaupt, unterhalten einen weiteren Amtssitz in der Bundesstadt Bonn, die vor der Wiedervereinigung provisorischer Sitz von Exekutive und Legislative war. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, der wiederum alle Mitglieder des Deutschen Bundestags sowie Vertreter aus den jeweiligen Bundesländern angehören, die dort über ein Abgeordnetenmandat verfügen können, jedoch nicht müssen. Welche Vertreter die Bundesländer entsenden, entscheiden die jeweiligen Landesparlamente.
Die Verfassung garantiert Presse- und Meinungsfreiheit
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung, schützt in Artikel 5 fünf eigenständige Grundrechte, nämlich die Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit. Im Wortlaut heißt es in Artikel 5 Absatz 1: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Beschränkt werden diese Rechte durch die allgemeinen Gesetze sowie den Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre. Artikel 5 schützt darüber hinaus die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie die Kunstfreiheit. Hierbei handelt es sich um weitere Kommunikationsformen, welche das Grundgesetz als besonders schutzwürdig erachtet. Daher können diese Grundrechte lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden.
Bedeutende politische Persönlichkeiten und Regierungsmitglieder üben indirekten Einfluss auf die Medien aus, indem sie die Richtung und Prioritäten der Medienpolitik vorgeben. Dies kann sich in der Besetzung von Führungspositionen in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Unterstützung bestimmter Medienprojekte widerspiegeln. Ein bekanntes Beispiel ist die Diskussion um die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Höhe des Rundfunkbeitrags, die regelmäßig politische Debatten auslöst.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
Neben den Angeboten privater Verlage, Sender, Rundfunk- und Mediendiensteanbieter gibt es in Deutschland öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Diese haben per Gesetz den Auftrag, zur Meinungsvielfalt beizutragen, Bildungsinhalte zu vermitteln und kulturelle Programme anzubieten. Zu ihnen zählen das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio (Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur, Deutschlandfunk Nova) sowie die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD).
Die ARD setzt sich zusammen aus folgenden regionalen Anstalten: BR (Bayerischer Rundfunk), HR (Hessischer Rundfunk), MDR (Mitteldeutscher Rundfunk), NDR (Norddeutscher Rundfunk), Radio Bremen, RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg), SR (Saarländischer Rundfunk), SWR (Südwestrundfunk) sowie WDR (Westdeutscher Rundfunk). Diese Rundfunkanstalten betreiben neben TV-Kanälen ebenso zahlreiche regionale Hörfunkprogramme. Darüber hinaus gibt es öffentlich-rechtliche Gemeinschaftsprogramme, die von mehreren öffentlich-rechtlichen Anstalten gemeinsam betrieben werden (3sat, Arte, KiKA, Phoenix, Funk).
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nicht durch Steuern, sondern durch den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat finanziert, der neben wenigen Ausnahmen, von allen Haushalten und Betrieben in Deutschland gezahlt wird. Dies soll eine unabhängige und umfassende Berichterstattung gewährleisten.
Die Definition von Staatsferne
Die Staatsferne ist ein Prinzip, das sich primär auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezieht, nicht auf private Medien. Durch gesetzliche Regelungen und unabhängige Kontrollgremien soll sichergestellt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig von staatlicher und politischer Einflussnahme agiert - unabhängig vom direkten Einfluss des Staates - der Exekutive, Legislative und Judikative - und ebenso politischer Parteien.
Diese Unabhängigkeit wird etwa durch Aufsichtsgremien (Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräte) sichergestellt. Diese Gremien setzen sich aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zusammen. Den Kontrollgremien gehören zum Teil Vertreter der Exekutive und der Legislative an, etwa dem ZDF-Fernsehrat oder Rundfunkräten der ARD-Anstalten. Diese sind dort jedoch nicht in der Mehrheit. Rein staatlich kontrollierte Medien gibt es in Deutschland nicht und ebenso wenig Medien, welche dem Bundeskanzler oder der Bundesregierung unterstellt sind.
Private Medien und die Aufgabe der Landesmedienanstalten
Für private Medien, also private Rundfunk- und Fernsehsender sowie Print- und Onlinemedien, gibt es keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Staatsferne wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dennoch spielen auch hier Aspekte der Unabhängigkeit eine wichtige Rolle: Neben dem Grundgesetz gibt es mehrere rechtlichen Regelungen und Prinzipien, die in verschiedenen Gesetzen und Staatsverträgen verankert sind und damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit privater Medien und Mediendiensteanbieter darstellen. Als unabhängige Institutionen sind die Landesmedienanstalten der Bundesländer für die Regulierung und Aufsicht des privaten Rundfunks und der Telemedien in den jeweiligen Bundesländern zuständig. Sie spielen neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine zentrale Rolle im dualen Rundfunksystem Deutschlands.
Der Zugang zum Journalistenberuf
In der Bundesrepublik Deutschland herrscht Meinungs- und Pressefreiheit. Jeder darf seine Meinung in Wort und Schrift äußern. Ergo darf jeder journalistisch und verlegerisch tätig werden. Die Berufe "Autor", "Journalist", "Verleger" und "Publizist" sind nicht rechtlich geschützt. Eine entsprechende verpflichtende Berufsausbildung und einen verpflichtenden Berufsabschluss gibt es jeweils nicht.
Gleiches gilt für etwaige Zugangshürden, da die Berufsfelder keiner Kammerpflicht unterliegen. Gleichwohl werden etwa journalistische Ausbildungsgänge ohne Benotung, sogenannte Volontariate, angeboten. Darüber hinaus gibt es vielfältige journalistische Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, die den Berufseinstieg erleichtern.
Nutzung der Medien durch das politische System und Eliten
Politische Akteure nutzen private wie öffentlich-rechtliche Medien strategisch, um ihre Botschaften zu verbreiten und öffentliche Meinung zu beeinflussen. Dies geschieht durch Pressekonferenzen, Interviews und die Nutzung sozialer Medien.
Insbesondere während der Wahlkämpfe sind Medien ein unverzichtbares Instrument, um Wähler zu erreichen und zu mobilisieren. Historisch gesehen gab es immer wieder Fälle, in denen politische Eliten versuchten, direkten Einfluss auf die Medienberichterstattung zu nehmen.
Ein prägnantes Beispiel ist der "Spiegel"-Skandal von 1962, bei dem die Redaktion des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" wegen ihrer kritischen Berichterstattung über die Bundeswehr und den Verteidigungsminister Franz Josef Strauß ins Visier der Regierung geriet. Diese Affäre führte zu massiven Protesten und gilt als ein Wendepunkt in der deutschen Mediengeschichte, der die Pressefreiheit stärkte.
Politische Haltung gegenüber den Medien
Die allgemeine Haltung der politischen Institutionen in Deutschland gegenüber den Medien ist geprägt von einem grundsätzlichen Respekt für die Pressefreiheit und die Rolle der Medien als "vierte Gewalt" - neben Exekutive, Legislative und Judikative. Dennoch gibt es immer wieder Spannungen und Konflikte, welche den Blick auf die freie Presse trüben. Gerade rechtspopulistische Kräfte und Parteien unterstellen "den Medien", insbesondere den öffentlich-rechtlichen, von der Regierung gesteuert zu sein oder sich zumindest zu unkritisch mit ihrer Arbeit auseinanderzusetzen. Derartige Kritiker werfen den öffentlich-rechtlichen Sendern vor, zu staatsnah zu agieren, während Befürworter ihre Unabhängigkeit und wichtige Rolle in der Gesellschaft betonen. Ein aktuelles Beispiel für die komplexe Beziehung zwischen Politik und Medien ist die Debatte um die Finanzierung und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Oppositionskräfte und ihre Medienbeteiligung
Oppositionsparteien und andere politische Kräfte außerhalb der Regierung nutzen private wie öffentlich-rechtliche Medien als Plattform, um ihre Positionen darzustellen und alternative Sichtweisen zu verbreiten. Um die Ausgewogenheit in der Berichterstattung sicherzustellen, kommen neben Vertretern der Regierung und der sie tragenden Parteien und Fraktionen, wie auch die parlamentarische und außerparlamentarische Opposition in der Berichterstattung vor.
Einfluss von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
Gewerkschaften wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), zu dem auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zählt, sowie der unabhängige Deutsche Journalisten-Verband (DJV), sind aktiv an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und Tarifverträge für Medienschaffende beteiligt und setzen sich für die Rechte von Journalisten ein. NGOs aus verschiedensten gesellschaftlichen Sektoren spielen eine wichtige Rolle bei der thematischen Gestaltung der Angebote in den Medien, indem sie auf Missstände aufmerksam machen, relevante Themen setzen und Kampagnen organisieren, über die berichtet wird. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen setzen sich weltweit für die Pressefreiheit ein und kritisieren auch in Deutschland regelmäßig Einschränkungen der journalistischen Freiheit.
Bundesländerspezifische Dimensionen
Neben den bereits genannten Aspekten gibt es bundesländerspezifische Unterschiede und relevante Dimensionen, die die Medienlandschaft in Deutschland prägen. Fast jedes Bundesland hat eine eigene Rundfunkanstalt, manche teilen sich eine. Diese spielt eine wichtige Rolle in der regionalen Berichterstattung. Diese regionale Vielfalt trägt zu einem breiten Meinungsspektrum bei und fördert den Pluralismus in der Medienlandschaft. Ein weiterer länderspezifischer Aspekt ist die historische Prägung der Medienlandschaft durch die Teilung Deutschlands in Ost und West. Die Medienlandschaft in den neuen Bundesländern hat sich nach der Wiedervereinigung stark verändert, bleibt aber in vielerlei Hinsicht geprägt von den Erfahrungen und Strukturen aus der DDR-Zeit. So sind Verbreitungsgebiete von regionalen Tageszeitungen noch die Gebiete der früheren Parteibezirke. Auf der anderen Seite gehören fast alle ostdeutschen Tageszeitungen heute ehemals westdeutschen Verlagen.
Sources
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Das politische System
Abgerufen im August 2024
Deutscher Bundestag, Das Grundgesetz
Abgerufen im August 2024
ARD, Der Auftrag der ARD
Abgerufen im August 2024
ZDF, Staatsvertrag
Abgerufen im August 2024
Reporter ohne Grenzen, Länderprofil Deutschland
Abgerufen im August 2024
Die Medienanstalten, Aufsicht und Regulierung privater Medien
Abgerufen im August 2024
Der SPIEGEL, "Der Spiegel-Skandal 1962"
Abgerufen im August 2024
Deutscher Journalisten-Verband, Journaisten und ihre Rechte
Abgerufen im August 2024
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Mediennutzung und Medienvielfalt
Abgerufen im August 2024